Rechtsanwaltskanzlei Geiger

Rechtsanwalt Michael Geiger

Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf:

RA Michael Geiger                 

Hopferstr. 1 d, 4.OG

24114 Kiel

Tel.: 0431 / 888 1510

Fax: 0431/ 888 1513

email@ra-geiger.net

 

 Öffnungszeiten:

Montag           8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Dienstag        8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Mittwoch       8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Donnerstag   8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Freitag            8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

        Samstag         geschlossen

        Sonntag          geschlossen

 

                       
                     

 

 

Ich helfe Ihnen in Kiel und Umgebung  gern bei folgenden Gebieten:

Kompetente Beratung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte insbesondere in den Bereichen:

 

Arbeitsvertrag

Gehaltsansprüche

Abmahnungen

Urlaub / Urlaubsgeld / Urlaubsabgeltung

Kündigungsschutz / Kündigungsschutzklage

Abfindungen

Arbeitszeugnisse

 

Ein Interessenschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gleichermaßen interessant. Ich begleite sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

 

Für Arbeitnehmer überprüfe ich zu Beginn einer Beschäftigung gern den Arbeitsvertrag. Auch stehe ich bei Problemen während des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. So biete ich meine Hilfe an bei der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, bei Abmahnungen, bei der Reduzierung der Stundenzahl, bei Problemen nach der Elternzeit, bei der Urlaubsgewährung und allen erdenklichen anderen Problemen.

 

Zum Ende des Arbeitsverhältnisses übernehme ich dann die Vertretung in Kündigungsschutzsachen, handle für Mandanten eine Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus oder überprüfe das Arbeitszeugnis.

 

Aus Sicht des Arbeitgebers stellen sich die Probleme aus einem anderen Blickwinkel. Hier geht es z.B. um die Erstellung von möglichst vorteilhaften Arbeitsverträgen, meist zunächst als befristeter Vertrag. Danach stellt sich die Frage, wie oft oder ggf. mit welchen unterschiedlichen Begründungen ein befristeter Arbeitsvertrag den nächsten Arbeitsvertrag ablösen kann, letztlich mit dem Ziel, eine Festeinstellung möglichst lange hinauszuzögern. Weiterhin berate ich Arbeitgeber auch bei Kündigungen und wie diese möglichst geschickt durchzuführen sind. Hier kann ich erlerntes Wissen aus dem Fachanwaltskurs einsetzen.

 

Ich sehe es als Vorteil an, mich bei der Vertretung nicht für eine Seite entschieden zu haben. Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, ebenso wie Betriebsräte. Dies stellt sicher, dass ich die Argumente der jeweiligen Verhandlungspartner im Gesamtzusammenhang verstehen und bewerten kann, um letztlich eine faire Lösung herbeizuführen.