Urlaub / Urlaubsgeld / Urlaubsabgeltung

Das Bundesurlaubsgesetz regelt für Arbeitnehmer den Urlaub, der Ihnen mindestens zusteht. Bei einer 6 Tage Woche sind es 24 Urlaubstage im Jahr. Bei einer 5 Tageswoches nur 20 Urlaubstage im Jahr. Von dieser Regelung darf im Arbeitsvertrag noch oben abgewichen werden.

Der Urlaub ist in der Regel in Natura zu nehmen. Nur ausnahmsweise darf er abgegolten d.h. ausbezahlt werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie die Kündung erhalten haben und arbeitsunfähig erkrankt sind.

Gerne prüfe ich, ob Sie Ansprüche auf  Urlaubsabgeltung  haben und ggf. in welcher Höhe.


Die Urlaubszeit ist zu vergüten. Einige Arbeitnehmer bieten Ihren beschäftigten noch zusätzlich ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld an. Ob diese der Fall ist richtet sich nach Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.