Gerne setze ich Lohnforderungen für Sie durch. Dazu gehören angeordente und abgeleistete Überstunden, Sonn- und Feiertags- oder auch Nachtzuschläge. Gerne überprüfe ich auch Ihre
Gehaltsabrechnung.
Viele Arbeitsverträge oder auch Tarifverträge sind mit Ausschlussfristen versehen. Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, müssen sie diese innerhalb von 3 Monaten beim Arbeitgeber
geltend machen und bei Ablehnung oder Schweigen gerichtlich einklagen.
Die Ausschlußfristen haben eine Friedensfunktion. Nach 3 Monaten soll Ruhe einkehren und keine Streit mehr möglich sein. Deshalb sind Sie gut beraten, sich rechtzeitig um Ihre Ansprüche zu
kümmern.
Ich berate Sie gern.