Gehaltsansprüche

Gerne setze ich Lohnforderungen für Sie durch. Dazu gehören angeordente und abgeleistete Überstunden, Sonn- und Feiertags- oder auch Nachtzuschläge. Gerne überprüfe ich auch Ihre Gehaltsabrechnung.

Viele Arbeitsverträge oder auch Tarifverträge sind mit Ausschlussfristen versehen. Um  Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, müssen sie diese  innerhalb von 3 Monaten beim Arbeitgeber geltend machen und bei Ablehnung oder Schweigen gerichtlich einklagen. 

Die Ausschlußfristen haben eine Friedensfunktion. Nach 3 Monaten soll Ruhe einkehren und keine Streit mehr möglich sein. Deshalb sind Sie gut beraten, sich rechtzeitig um Ihre Ansprüche zu kümmern.

Ich berate Sie gern.