Abmahnungen sind ein Mittel des Arbeitgebers, ein zu mißbilligendes Verhalten des Arbeitnehmers zu ahnden. Das nächst geringere Mittel ist die Ermahnung.
Eine Abmahnung bringt daher schon eine gewisse Schärfe, denn es werden für den Fall der Wiederholung Konsequenzen angedroht. Meist ist damit der Ausspruch einer Kündigung gemeint.
Zwei gleichgeartete Abmahnung, genauer gesagt zwei Mal der derselbe Fehler des Arbeitnehmers, können die Vorbereitung für eine fristlose Kündigung bedeuten.
Auch bei nur einer Abmahnung empfliehle ich, sich anwaltlich beraten zu lassen und ggf. eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen.